Gabriele Wolf
Rechbergstrasse 2 73571 Göggingen
zur
Startseite
Impressum:
www.casinohouse.de -
Gabriele Wolf Rechbergstrasse 2 73571 Göggingen
Deutschland
Kontakt:Telefon:
07175-921239 Email: GWolf77242@aol.com
Verantwortlich: Gabriele Wolf
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg
entschieden, dass man durch die Ausbringung eines
Links die Inhalte der gelinkten
Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann, so das LG, nur dadurch verhindert werden, dass man sich
ausdrücklich von diesen Inhalten
distanziert.
Auf den
Seiten der Homepage www.casinohouse.de
sind Links
zu anderen Seiten im Internet gelegt. Für alle diese Links
gilt: Gabriele Wolf
erklärt ausdrücklich, dass
sie keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der
gelinkten
Seiten hat. Deshalb distanziert sich Gabriele Wolf
hiermit ausdrücklich
von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf
dieser Homepage und
macht sich diese Inhalte nicht zu Eigen.
Diese Erklärung gilt für
alle auf dieser Homepage angezeigten Links und für alle
Inhalte der Seiten, zu denen hier
sichtbare Banner,
Buttons und Links führen. Sollten sie bei www.casinohouse.de
dennoch einen entsprechenden
Eintrag finden, bitten wir um Ihre Mitteilung an GWolf77242@aol.com
Eine
automatisierte Abfrage unserer Datenbanken durch
Software-Scripte oder vergleichbare Mechanismen ist
ohne unsere Zustimmung unzulässig. Wir verweisen dabei auch auf
Par. 303a StGB Datenveränderung:
1.Wer rechtswidrig Daten (Par.202a Abs.2) löscht, unbrauchbar
macht oder verändert, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
2.Der Versuch ist strafbar.sowie Par.303b StGB Computersabotage:
1.Wer
eine Datenverarbeitung, die für einen fremden Betrieb, ein
fremdes Unternehmen, oder eine Behörde
von wesentlicher Bedeutung ist, dadurch stört, dass er a.eine Tat nach Par. 303a Abs. 1 begeht oder b.eine Datenverarbeitungsanlage
oder einen Datenträger zerstört, beschädigt, unbrauchbar
macht, beseitigt oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren
oder mit Geldstrafe bestraft.
2.Der
Versuch ist strafbar. Insbesondere verweisen wir auch auf den Beschluss vom
25.08.2000 - Az. 19 U 2/00 - des OLG Köln, der uns zur
Vermeidung von Störungen ein
"virtuelles Hausrecht"einräumt, von dem wir gegebenenfalls Gebrauch machen.
nach oben